Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung
Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung
Traditionell bildet der HGB-Abschluss eine bewährte Basis für die Ausschüttungsbemessung, die in Diensten des Gläubiger- und Kapitalschutzgedankens steht. In der jüngeren Vergangenheit wurde jedoch verstärkt diskutiert, ob diese Aufgabe nicht auch durch einen ggf. um einen Solvenztest zu ergänzenden IFRS-Abschluss erfüllt werden könne. Teilweise wird sogar die Notwendigkeit eines gesetzlich normierten Gläubigerschutzes in Frage gestellt. Entsprechende Bestrebungen, die letztlich zur „Beseitigung“ der HGB-Rechnungslegung beitragen (sollen), sind äußerst kritisch zu sehen.
Mehr Information zu diesem Thema:
Gläubigerschutz.pdf
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