Mit der Veröffentlichung dieses Transparenzberichts tragen wir den Erfordernissen des Artikels 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 Rechnung. Diese Norm wurde geschaffen, um die Gesellschafts-, Leitungs- und Qualitätsstruktur von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, für die interessierte Öffentlichkeit darzustellen. Zugleich geben wir allen, die Vertrauen in unseren Bestätigungsvermerk setzen, Einblick in unsere Prinzipien und Maßnahmen, mit denen wir dieses Vertrauen in unsere tägliche Arbeit rechtfertigen.